Durch die tatkräftige und finanzielle Unterstützung unserer Sponsoren, wird uns der Spielbetrieb erheblich erleichtert, daher möchten wir uns recht herzlich für die Unterstützung bedanken.
§ 1 Name und Sitz
Der am 12.09.1992 gegründete Verein trägt den Namen BC Royal – Flair.
Der Verein hat seinen Sitz in Hutthurm.
Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landesbillardsportverband e. V. und erkennt die Bestimmungen dessen Satzung an.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist: a) Der Zusammenschluss von Personen, die ideelle Ziele des Billardsports verfolgen. b) Die Vermittlung sportlicher Erfahrungen an seine Mitglieder. c) Die Förderung des Amateursports sowie der Jugendhilfe.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Jede Form religiöser oder politischer Betätigung ist unstatthaft.
§ 3 Mitgliedschaft
Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Im Falle einer Ablehnung sind Gründe nicht anzugeben. Die Ablehnung bedeutet in keinem Fall ein Werturteil über den Antragsteller.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der Eintrittserklärung und Bezahlung des Vereins- und Mitgliedsbeitrages. Rechte und Leistungen können erst dann in Anspruch genommen werden.
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben.
Die Mitgliedschaft endet durch: a) Tod. b) Austritt. c) Ausschluss.
Der Austritt kann nur nach vorheriger schriftlicher Kündigung an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen.
Eine Austrittserklärung mit sofortiger Wirkung gilt als Verzichtserklärung auf die Mitgliedschaft. Mit Eingang dieser Erklärung erlöschen sofort alle Rechte und Ansprüche gegenüber dem Verein. Die Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Beitragszahlung, bleiben bis zum Zeitpunkt des fristgemäßen Ausscheidens nach Ziff. 5 bestehen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung der noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.
Rechte am Vermögen des Vereins erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss der Vorstandschaft erfolgen, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mitglied: a) den fälligen Beitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt hat, b) gegen die Satzung, gegen die für sportliche Veranstaltungen anerkannten Bestimmungen oder sonst gröblich gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins verstoßen hat.
Vor dem beabsichtigten Ausschluss ist das Mitglied schriftlich unter Bestimmung einer Frist von zwei Wochen zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern. Nach dieser Frist erfolgt die Beschlussfassung durch die Vorstandschaft, deren Ergebnis dem Mitglied schriftlich mitzuteilen ist.
§ 4 Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Kein Mitglied hat oder erhält Sonderrechte. Jedes volljährige Mitglied kann für jedes Amt innerhalb des Vereins gewählt werden.
Die Mitglieder sind berechtigt,
an den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
vom Verein Auskunft, Rat und tatkräftige Unterstützung in allen Angelegenheiten des Billardsports zu verlangen,
Anträge an die Hauptversammlung und den Vorstand zu richten.
Die Mitgliederrechte, insbesondere das Stimm- und Wahlrecht, ruhen, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt ist.