Beitragsordnung des BC Royal – Flair e. V.
Diese Beitragsordnung wurde von der Vorstandschaft gemäß § 11 der Vereinssatzung beschlossen.
Sie regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie die Beitragsgruppen.
§ 1 Allgemeines
- Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen werden durch Beschluss der Vorstandschaft beschlossen und treten mit Veröffentlichung in Kraft.
- Alle Mitglieder sind beitragspflichtig.
§ 2 Beitragsgruppen und Beiträge
1. Aktive Mitgliedschaft
- Jahresbeitrag: 90 €
- Monatliche Umlage: 35 €
- Volle Nutzung der Vereinsräume (nach Schlüsselregelung)
- Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen und -turnieren
2. Einstiegsmitgliedschaft (nur für Neumitglieder, befristet auf 1 Jahr)
- Jahresbeitrag: 90 €
- Monatliche Umlage: 15 €
- Nutzung der Vereinsräume nur zu den offiziellen Trainingsterminen oder nach Absprache
- Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt die automatische Umwandlung in die aktive Mitgliedschaft (90 € Jahresbeitrag + 35 € Umlage)
- Eine erneute Wahl dieser Beitragsgruppe ist nicht möglich
3. Fördermitgliedschaft
- Jahresbeitrag: 45 €
- Keine Umlage
- Reine Unterstützungsmitgliedschaft ohne regelmäßige Nutzung der Vereinsräume, ohne Teilnahme am Training
- Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
4. Jugendmitgliedschaft
- Jahresbeitrag: 45 €
- Für Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre
- Teilnahme an Training und Vereinsbetrieb, aber keine Umlagepflicht
5. Familientarif
- Hauptperson: 90 € Jahresbeitrag + 35 € Umlage
- Jedes weitere erwachsene Familienmitglied: 45 € Jahresbeitrag (ohne Umlage)
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: beitragsfrei
- Die Umlage wird nur einmal pro Familie erhoben (von der Hauptperson)
§ 3 Fälligkeit der Beiträge
- Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 28./29. Februar des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
- Die Umlage ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
- Neue Mitglieder leisten ihren Jahresbeitrag sowie die Umlage anteilig ab Eintrittsmonat.
§ 4 Sonderregelungen
- Der Schatzmeister kann in besonderen Fällen Beitragsbegünstigungen gewähren (§ 11 Satzung).
- Mitgliedern, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, kann die Umlage gestundet oder erlassen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 22.01.2023 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen.