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Beitragsordnung des BC Royal – Flair e. V.

Diese Beitragsordnung wurde von der Vorstandschaft gemäß § 11 der Vereinssatzung beschlossen.
Sie regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie die Beitragsgruppen.

§ 1 Allgemeines

  1. Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen werden durch Beschluss der Vorstandschaft beschlossen und treten mit Veröffentlichung in Kraft.
  3. Alle Mitglieder sind beitragspflichtig.

§ 2 Beitragsgruppen und Beiträge

1. Aktive Mitgliedschaft
  • Jahresbeitrag: 90 €
  • Monatliche Umlage: 35 €
  • Volle Nutzung der Vereinsräume (nach Schlüsselregelung)
  • Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen und -turnieren
2. Einstiegsmitgliedschaft (nur für Neumitglieder, befristet auf 1 Jahr)
  • Jahresbeitrag: 90 €
  • Monatliche Umlage: 15 €
  • Nutzung der Vereinsräume nur zu den offiziellen Trainingsterminen oder nach Absprache
  • Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt die automatische Umwandlung in die aktive Mitgliedschaft (90 € Jahresbeitrag + 35 € Umlage)
  • Eine erneute Wahl dieser Beitragsgruppe ist nicht möglich
3. Fördermitgliedschaft
  • Jahresbeitrag: 45 €
  • Keine Umlage
  • Reine Unterstützungsmitgliedschaft ohne regelmäßige Nutzung der Vereinsräume, ohne Teilnahme am Training
  • Kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen
4. Jugendmitgliedschaft
  • Jahresbeitrag: 45 €
  • Für Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre
  • Teilnahme an Training und Vereinsbetrieb, aber keine Umlagepflicht
5. Familientarif
  • Hauptperson: 90 € Jahresbeitrag + 35 € Umlage
  • Jedes weitere erwachsene Familienmitglied: 45 € Jahresbeitrag (ohne Umlage)
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: beitragsfrei
  • Die Umlage wird nur einmal pro Familie erhoben (von der Hauptperson)

§ 3 Fälligkeit der Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 28./29. Februar des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
  2. Die Umlage ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
  3. Neue Mitglieder leisten ihren Jahresbeitrag sowie die Umlage anteilig ab Eintrittsmonat.

§ 4 Sonderregelungen

  1. Der Schatzmeister kann in besonderen Fällen Beitragsbegünstigungen gewähren (§ 11 Satzung).
  2. Mitgliedern, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, kann die Umlage gestundet oder erlassen werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 22.01.2023 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen.